Absturzsicherung

Zertifizierte PSAgA für Höhen und Tiefen

Ergonomische Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte und Dreibeine für den sicheren Einstieg in Schächte (CSE) sowie Arbeiten auf Dächern und Gerüsten. Sicherheit und Bewegungsfreiheit nach aktuellen DGUV-Richtlinien.

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66,00 112,50  zzgl. MwSt.

91,00 98,00  zzgl. MwSt.

978,00 1.066,00  zzgl. MwSt.

510,00 1.478,00  zzgl. MwSt.

99,00 162,00  zzgl. MwSt.

1.023,00 2.089,00  zzgl. MwSt.

299,00 316,00  zzgl. MwSt.

Expertenwissen: Absturzsicherung und Schachtrettungstechnik

Systemlösungen für den Einstieg in enge Räume Der sichere Einstieg in Schächte, Kanäle oder Silos (Confined Space Entry) erfordert spezialisierte Absturzsicherungssysteme, die über reine PSA gegen Absturz hinausgehen. Das zentrale Element bildet hierbei oft ein mobiler Anschlagpunkt nach EN 795, typischerweise ein Aluminium-Dreibaum. Diese Konstruktion lässt sich schnell über der Schachtöffnung positionieren und dient als Träger für Personen- und Lastenwinden. Essenzielle Ergänzungen wie Schachtabdeckgitter verhindern dabei, dass Sicherungsposten oder Passanten versehentlich in die offene Grube stürzen, während Arbeiten durchgeführt werden.

Unterscheidung: Höhensicherungsgerät vs. Lastwinde Ein kritischer Aspekt bei der Ausrüstungswahl ist die strikte Trennung von Personen- und Materialtransport.

  • Höhensicherungsgeräte (HSG) mit Rettungshub: Diese Geräte (EN 360 / EN 1496) sichern die einsteigende Person automatisch gegen Absturz. Im Notfall (z.B. bei Bewusstlosigkeit durch Gas) kann der Sicherungsposten mittels einer integrierten Kurbel die Person sofort nach oben retten, ohne selbst einzusteigen.
  • Lastwinden: Eine klassische Lastwinde ist ausschließlich für den Transport von Werkzeug und Material zugelassen (Maschinenrichtlinie). Sie darf keinesfalls zur Sicherung von Personen verwendet werden, da ihr die notwendigen Falldämpfer und Bremssysteme für den dynamischen Absturz fehlen.

 

Ergonomie und Normung von Auffanggurten: Der Sicherheitsauffanggurt (EN 361) ist die direkte Verbindung zwischen Mensch und Sicherungssystem. Für den Kanaleinstieg sind spezielle Modelle, oft als Arbeits-, Auffang- und Rettungsgurte bezeichnet, notwendig. Diese verfügen über Steigschutzösen an der Brust oder Schulter, die ein aufrechtes Hängen ermöglichen. Dies ist entscheidend, um eine Person durch enge Mannlöcher vertikal nach oben oder unten zu transportieren, ohne dass sie verkantet.

Laut DGUV Regel 112-198 müssen alle Bestandteile der Absturzsicherung (Gurte, Seile, Karabiner, Höhensicherungsgeräte) mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) durch einen zertifizierten Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung muss dokumentiert werden. Zusätzlich muss der Nutzer seine Ausrüstung vor jedem Gebrauch per Sichtprüfung auf Schäden kontrollieren.

Ja, Kunststoffe altern durch UV-Strahlung und Umwelteinflüsse. Die maximale Lebensdauer (Ablegereife) von textilen Bestandteilen wie Auffanggurten oder Verbindungsmitteln liegt bei den meisten Herstellern zwischen 6 und 10 Jahren ab Herstellungsdatum – selbst wenn sie unbenutzt im Schrank lagen. Das genaue Datum finden Sie im Herstelleretikett am Gurt.

Nein. Sportklettergurte (Hüftgurte) erfüllen meist nur die EN 12277. Für den gewerblichen Bereich ist zwingend ein Auffanggurt nach EN 361 vorgeschrieben. Dieser verfügt über Schultergurte und eine Auffangöse (meist am Rücken oder der Brust), die sicherstellt, dass der Körper beim Sturz aufrecht bleibt und die Wirbelsäule geschützt wird.

Ein HSG funktioniert ähnlich wie ein Sicherheitsgurt im Auto. Das Seil zieht sich automatisch ein und aus, sodass der Arbeiter Bewegungsfreiheit hat. Bei einem ruckartigen Zug (Sturz) blockiert das Gerät sofort und stoppt den Fall nach wenigen Zentimetern. Das minimiert die Fallhöhe drastisch im Vergleich zu starren Seilen.

Nein, das ist streng verboten. Eine Lastwinde (gemäß Maschinenrichtlinie) ist konstruktiv nur für Material ausgelegt. Ihr fehlen sicherheitskritische Redundanzen und Falldämpfungssysteme. Zum Heben und Sichern von Personen müssen zwingend Geräte verwendet werden, die nach der PSA-Verordnung (z.B. EN 1496 für Rettungshubeinrichtungen) zugelassen sind.

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Vom Anwender zum Experten:
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Sicherheit hat höchste Priorität. Unsere Lehrgänge vermitteln Ihnen das Know-how für den sicheren Umgang mit Kranen, Baggern und Gabelstaplern und liefern den passenden Qualifikationsnachweis.